Das Ursprungszeugnis bürgt für Schweizer Herkunft 

Das Ursprungszeugnis ist ein Nachweis über den Ursprung einer Ware. Es ermöglicht dem Exporteur Zollbegünstigungen für Erzeugnisse, die von einem Freihandelsabkommen erfasst sind. 

Das Ursprungszeugnis bürgt für Schweizer Herkunft.

Die VUB (Verordnung über die Ursprungsbeglaubigung) und die VUB-EVD (Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über den Ursprung) schreiben vor, welche Ursprungsbedingungen und Verfahrensbestimmungen eingehalten werden müssen, damit eine Ursprungsbescheinigung beglaubigt werden kann. (Quelle: www.kmu.admin.chwww.osec.ch)

Ursprungszeugnis 

Hier finden Sie ein Ursprungszeugnis Muster:

HERKUNFTSBESCHEINIGUNG

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