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AGBs der Ronda AG beim Rekrutieren Festangestellter über Stellenvermittler
Präambel
Die nachstehend vereinbarten Artikel gelten für die Besetzung von Vakanzen über Stellenvermittler und setzen eventuelle AGBs des Vermittlungsbüros ausser Kraft.
Honorar
Das Honorar schliesst alle Leistungen inkl. Spesen im Zusammenhang mit der jeweilig zu besetzenden Stelle ein und wird nach nachstehender Auflistung berechnet.
Jahreslohn:
- bis CHF 80'000 – 10 % des vereinbarten Jahreslohns
- Über CHF 80'000 bis CHF 100'000 CHF – 12 % des vereinbarten Jahreslohns
- Über CHF 100'000 bis CHF 140'000 – 14 % des vereinbarten Jahreslohns
- Über CHF 140'000 – 15 % des vereinbarten Jahreslohns
Die Leistungen des Stellenvermittlers sind insbesondere das Erstellen des Anforderungsprofils, die Auswahl eines geeigneten Rekrutierungstools, die Gestaltung und Aufschaltung des Stelleninserates, die Selektion, Interviews, Tests, Referenzanfragen, das Erstellen von Bewerberdossiers inkl. Beurteilung der Eignung des Kandidaten zum Vorschlag, sowie die Koordination der Interviews bei der RONDA AG. Der Jahreslohn basiert auf einem 100 %-Pensum und errechnet sich aus dem AHV-pflichtigen Lohn inkl. dem 13. resp. 14. Monatslohn excl. eventueller Zulagen. Bei Teilzeitanstellungen wird der Jahreslohn entsprechend auf das 100 %-Pensum hochgerechnet. Der Honoraranspruch entsteht zzgl. der gesetzlichen MwSt. bei Stellenantritt und wird zu diesem Zeitpunkt mit 30 Tagen Zahlungsziel fällig. Verlässt der Mitarbeiter die RONDA AG während der ersten 100 Tage aus Gründen, die die RONDA AG nicht zu vertreten hat, erfolgt eine anteilsmässige pro rata Rückerstattung. Ebenso, wenn der Mitarbeiter den Anlass zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt. Bei einer allfälligen Ersatzanstellung für dieselbe Stelle reduzieren sich die vorgenannten Honoraransätze um die Hälfte.
Dossiers und Datenschutz
Für Dossiers, die der RONDA AG vor Meldung durch den Stellenvermittler vorliegen, entsteht kein Honoraranspruch. Analog hierzu, sollten die Dossiers von verschiedenen Personalvermittlern eingehen, ist das zuerst Eingegangene relevant. Die Dossiers sind beiderseits vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen zu retournieren, zu vernichten oder zu löschen.
Abwerbeverbot
Dem Stellenvermittler ist es untersagt, die vermittelte Person zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiv abzuwerben, solange sie bei der RONDA AG in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis angestellt ist. Im Falle der Zuwiderhandlung ist das gesamte Vermittlungshonorar zzgl. einem allfälligen Schadenersatz seitens des Stellenvermittlers geschuldet.
Haftung
Der Stellenvermittler haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bewerberangaben. Die Parteien haften für alle Schäden, die sie der anderen Partei verursachen, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag zwischen der RONDA AG und dem Vermittlungsbüro gilt als Gerichtsstand Lausen. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht
Download der AGBs
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