CITES Schützt Bedrohte Arten

Rund 3500 Tierarten sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen – CITES – erfasst und gelten weltweit als geschützt.

Inwiefern sind Uhrenhersteller betroffen?

Der Import solcher Tiere oder deren Erzeugnisse ist entweder ganz verboten oder bewilligungspflichtig. Dazu gehören z.B. Schlangen, Echsen, Schildkröten, Papageien, Elfenbein, Schildpatt, diverse Pelzfelle.

Dem Grenztierarzt ist bei der Einfuhr eine Ausfuhrbewilligung oder Wiederausfuhrbescheinigung vorzulegen, ausgestellt von der CITES-Behörde des Herkunftslandes.

(Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV)

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