Europäische und schweizerische Wirtschaftssanktionen gegen Russland in Bezug auf Eisen- und Stahlerzeugnisse

Gemäss europäischer Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und Schweizer Verordnung vom 4. März 2022 im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (nachfolgend „Sanktionsverordnungen“) haben die EU und die Schweiz Sanktionen gegen Russland verhängt, wonach unter anderem die direkte oder indirekte Einfuhr in die Europäische Union und in die Schweiz, der Kauf und die Beförderung bestimmter aufgelisteter Eisen- und Stahlerzeugnisse, die aus Russland stammen oder aus Russland ausgeführt wurden, verboten sind.

Europäische und schweizerische Wirtschaftssanktionen gegen Russland in Bezug auf Eisen- und Stahlerzeugnisse

Die Ronda AG ist bestrebt, ihren Kunden Produkte von höchster Qualität zu liefern und strebt höchste Standards in Bezug auf soziale Verantwortung und ethisches Verhalten an.

Gemäss der europäischen Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Schweizer Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (nachfolgend "Sanktionsverordnungen") haben die EU und die Schweiz Sanktionen gegen Russland verhängt, wonach unter anderem die direkte oder indirekte Einfuhr in die Europäische Union und in die Schweiz, den Kauf und die Beförderung bestimmter aufgelisteter Eisen- und Stahlerzeugnisse, die aus Russland stammen oder aus Russland ausgeführt wurden, verboten sind. Diese Beschränkungen wurden seit Ende September 2023 auf Eisen- und Stahlprodukte ausgeweitet, die in einem Drittland unter Verwendung von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Russland oder mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden.

Wir analysieren unsere Lieferketten, um sicherzustellen, dass unsere Lieferanten eine angemessene Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um die Herkunft von Produkten und Erzeugnissen, gemäss den obenerwähnten Sanktionsverordnungen zu ermitteln. Wir erwarten, dass die Produkte und Komponenten, die wir von unseren Lieferanten erhalten, nicht gegen diese Wirtschaftssanktionen verstossen. Wir fordern unsere Lieferanten auf, keine verbotenen Eisen- und Stahlerzeugnisse in den Produkten, die sie an uns liefern, zu verwenden und uns ihre Schritte in Bezug auf die Sorgfaltsprüfung darzulegen. Wir verlassen uns auf die Angaben unserer Lieferanten zur Beschaffung dieser sanktionierten Materialien (Anmerkung: Obwohl wir unsere Lieferanten für zuverlässig halten, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen gelieferten Daten und Informationen.)

Aus den Rückmeldungen unserer Lieferanten liegen uns derzeit keine Hinweise vor, dass die Einfuhr in die EU bzw. in die Schweiz, der Kauf und/oder der Transport unserer Produkte durch die oben genannten Sanktionsvorschriften verboten sind. Insbesondere sind die Produkte weder Eisen- und Stahlerzeugnisse, die unter die in Anhang XVII der Verordnung (EU) 833/2014 bzw. Anhang 17 der Schweizer Verordnung aufgeführten Zolltarifnummern fallen, noch Produkte, die solche verbotene Eisen- und Stahlerzeugnisse als Teil ihrer Verarbeitung enthalten.

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SANKTIONEN GEGEN RUSSLAND

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